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Dr. Thorsten Kuthe Heuking Lüer Woitek  Insiderrecht bei Börsengang und Kapitalerhöhung

Compliance Management Kompendium

Ulrich Wiehle und Susanne Gremmler , Cometis AG

IPO-Chancen auch in unsicheren Märkten

Kapitalmarkt Compliance Management

Dr. Dirk Besse Hogan Lovells HV-Saison und ARUG follow up Hauptversammlung

IT-Compliance IT Compliance Governance Corporate Governance Aufsichtsrat Vorstand Datenschutz Fraud

Aktienrecht Aktiengesellschaft Holding Audit Committee Prüfungsausschuss Compliance Officer BaFin SoFFin WpHG AktG Bundesbank e kompendium ekompendium Kompendium C-Mngt CMngt IPO Börsengang Vorstandsvorsitzender Audit Committee Board executive executives inside juracon altares danv Abonnement M&A Chancen risiken login CEOs banken Europa

 

Dr. Thorsten Kuthe Heuking Lüer Woitek  Insiderrecht bei Börsengang und Kapitalerhöhung

Compliance Management Kompendium

Ulrich Wiehle und Susanne Gremmler , Cometis AG

IPO-Chancen auch in unsicheren Märkten

Kapitalmarkt Compliance Management

Dr. Manuel Lorenz Baker & McKenzie Capital markets

Transaktionen und IPOS

Kapitalmarkt Compliance Management

Dr. Dirk Besse Hogan Lovells HV-Saison und ARUG follow up Hauptversammlung

Dr. Dirk Besse Compliance Management: Herr Dr. Besse, welchen Anteil haben Sie als externer Rechtsberater am Erfolg einer Hauptversammlung?

Dirk Besse: Wir werden hinzugezogen, um die rechtliche Seite des alljährlichen Projekts Hauptversammlung so abzudecken, dass die auf Hauptversammlungen gefassten Beschlüsse tatsächlich wirksam sind und schnellstmöglich in die Praxis umgesetzt werden können. Dies betrifft insbesondere Beschlüsse zu Struktur- und Kapitalmaßnahmen, die von existentieller Bedeutung für eine Aktiengesellschaft sein können. Hier beraten wir zu möglichen Gestaltungsvarianten. Ein zweiter wichtiger Punkt sind – schon wegen der besonderen Relevanz für Klagen - die Formalia der Einladung.  Und schließlich bildet die Begleitung der tatsächlichen Durchführung der Hauptversammlung zur Vermeidung von formalen und inhaltlichen Fehlern den dritten Schwerpunkt. Wir arbeiten dabei gemeinsam mit professionellen Veranstaltern zusammen, welche die Logistik der Hauptversammlung managen.


Wir schreiben das Jahr 2 nach Inkrafttreten des ARUG. Welche gravierenden Änderungen haben sich bislang für die Praxis gezeigt?

Gravierende Änderungen gab es meiner Einschätzung nach für die Durchführung der Hauptversammlungen keine. Das ARUG hat aber generell zur Versachlichung der Hauptversammlung beigetragen.  In 2010 gab es noch bei einigen Gesellschaften Änderungsbedarf bei der Satzungsgestaltung durch umzusetzende Vorgaben oder neue Spielräume durch das ARUG, in 2011 ist das kein Thema mehr. Aktuell ist aber noch die praktische Umsetzung der Möglichkeit der Briefwahl und deren Abstimmung mit dem Corporate Governance Kodex. Die  Empfehlung des Kodex, Aktionäre bei der Nutzung der Briefwahl zu unterstützen, wirft die Frage auf,  ob schon bei bloßem Nichtangebot einer Briefwahl eine Abweichung vom Kodex vorliegt. Im Ergebnis wird man wohl nicht von einer erklärungspflichtigen Abweichung sprechen können. Die Briefwahl ist aber noch nicht sehr verbreitet.


Wie gut wird neben der Briefwahl das Instrument der elektronischen Stimmrechtsabgabe praktiziert?

Es gibt einige große, in der Regel technikaffine Aktiengesellschaften, die dies umsetzen. Für die meisten Gesellschaften ist das allerdings noch nicht relevant.  Hier herrscht noch große Skepsis gegenüber der Verlässlichkeit der Technik und damit möglicherweise einhergehenden Anfechtungsrisiken. Mir ist bei den bekannten AGs nur eine große Gesellschaft bekannt, die das in einem Testversuch angewandt hat. Daran beteiligt haben sich dann allerdings nur wenige Dutzend Aktionäre. Hier steht daher für die meisten Gesellschaften die Frage von Aufwand und Nutzen im Raum.


Wie beteiligen sich ausländische Aktionäre an der Hauptversammlung: Durch Briefwahl, eigene Präsenz- oder Banken-Vertreter entsenden, Proxy Agents?

Nach wie vor ist das vorherrschende System das der Stimmrechts- oder Bankenvertreter, denen für die Tagesordnungspunkte Weisung erteilt wird. Dies erschwert zwar Ad-hoc-Entscheidungen in der HV für den Fall von kurzfristigen Änderungen oder Gegenanträgen, das stört aber institutionelle Investoren bislang nicht, weiterhin diesen Weg der Teilnahme zu gehen. Mit einem vermehrten Angebot der Briefwahl oder gar online HVs könnte sich das langfristig ändern.

eine Plattform handelt, die wenig frequentiert wird. Auch andere privat organisierte Plattformen dieser Art im Internet ziehen nur vereinzelt Privatanleger an. Großaktionäre sieht man dort nicht. Praktische Relevanz kann so etwas aber beispielsweise für Anträge auf Sonderprüfung haben, sofern ein Großaktionär im Vorstand oder Aufsichtsrat sitzt und bei der entsprechenden Beschlussfassung einem Stimmverbot unterläge. Hier kann eine Aufforderung über das Aktionärsforum durchaus erfolgversprechend sein. Für die Unternehmen steht im Verhältnis zu ihren Aktionären meines Erachtens aber die klassische Investor Relations Arbeit im Vordergrund, das heißt Roadshows, Präsentationen auf Eigenkapitalforen, Interviews mit Analysten etc.

Also trotz aller technischen und gesetzlichen Angebote wird es keine Internet-Revolte von Aktionären geben?

Nein, da muss ich Sie enttäuschen. Das ARUG sollte querulatorischen Aktionären Einhalt gebieten, wie andere Reformen zuvor auch schon. Ist  dies gelungen?

Hier glaube ich, dass das Gesetz sein Ziel gut getroffen hat. Räuberische Aktionäre machen zwar immer noch sehr viel Krach auf den Hauptversammlungen, halten sich mit ihren störenden Anfechtungsklagen doch vermehrt zurück. Ihre Karten haben sich nach dem ARUG tatsächlich verschlechtert

Hauptversammlungen nach

UMAG und ARUG        Redaktion⎥

In den vergangenen 12 Jahren wurde im Rahmen der Corporate Governance Debatte das ansonsten doch eher konservative Aktienrecht in einigen Punkten für die Gesellschaftsorgane Aufsichtsrat und Vorstand geändert. Die HV Hauptversammlung als das dritte - neben Vorstand und Aufsichtsrat - vorgesehene gesetzliche Organ bietet jährlich ein Schauspiel bei Publikumsgesellschaften. Die Wirkung für Emittent und Aktionäre wird oft jedoch als nicht überragend eingestuft, weil die HV-Beschlüsse vom wenig überraschenden Abstimmungsverhalten der Hauptaktionäre abhängen und sich die Diskussion eher mit Historischem als mit zukünftigen Strategien befasst. Die Teilnahmequote liegt deshalb beispielsweise im DAX bei 40 bis 70 Prozent.

  Für Aufsichtsrat und Vorstand entsteht dennoch ein hoher Aufwand in Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Ein Jahrzehnte altes Problem sind dabei querulatorische Aktionäre, welche Formfehler bei Fristen, Beantwortung von Aktionärsfragen oder bei Kapitalmaßnahmen nutzen, um den Vollzug von Hauptversammlungsbeschlüssen aufzuhalten, bis sie eine entsprechende „Entschädigung“ für die Rücknahme ihrer Rechtsmitteln erhalten. Die Unternehmen rüsten sich z.B. deshalb präventiv mit den aktuellen Listen von Berufsklägern. Man hatte 2005 mit dem UMAG Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts versucht, dieses Problem unter Abwägung der berechtigten Aktionärsinteressen an Informationsrechten und Abstimmungsteilhabe zu lösen, indem ein Freigabeverfahren für durch Beschlussmängelklagen gehemmte HV-Beschlüsse eingeführt worden war. Die gewünschte Wirkung blieb jedoch weitgehend aus, weil man den vorläufigen Rechtsschutz ausgeklammert hatte. Dieser bewirkt die Sperrwirkung einer Beschlussmängelklage für die Handelsregistereintragung, welche für den Vollzug von Kapitalmaßnahmen unverzichtbar ist.

  Zusammen mit der Aktionärsrichtlinie des EU-Parlaments RL 2007/36/EG griff das im September 2009 in Kraft getretene ARUG Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie unter anderem diesen Komplex räuberischer Aktionäre wieder auf: So wurde das Freigabeverfahren präziser in der Interessenabwägung für die Gerichte gefasst, § 246a AktG Aktiengesetz und die erstinstanzliche Zuständigkeit der Senate bei den OLG neu begründet. Der Gerichtsbeschluss




im Freigabeverfahren umfasst seitdem auch das alsbaldige Wirksamwerden des angefochtenen HV-Beschlusses, wenn die wesentlichen Nachteile  für  die  Gesellschaft  die  Nachteile für den Antragsteller überwiegen. Damit entfällt die Sperrwirkung für die Registereintragung bereits vor dem Hauptsacheverfahren. Das ARUG hat auch die Online-HV eingeführt, welche die Mitwirkung und Abstimmung von Aktionären via Internet gesetzlich ermöglicht sowie die elektronische Stimmrechtsabgabe.

  Punktuell soll das Aktienrechts durch die – übersichtlich gehaltene - Aktienrechtsnovelle 2011 verbessert werden, Ref.-Entwurf des BMJ aus November 2010, wonach die Transparenz der Aktionärsstruktur für den Bereich der Inhaberaktien verbessert werden soll und in Ergänzung zu UMAG und ARUG die nachgeschobene Nichtigkeitsklage angegangen wird. Bei ihr werden mittels einer relativen Befristung von Nichtigkeitsklagen Fälle erfasst, bei denen die Gesellschaft im Freigabeverfahren Erfolg hatte und nun eine weitere Klage erhoben wurde, welche eine neue Sperrwirkung auslöst. Querulatorische Aktionäre bleiben eben auch nach dem ARUG erfinderisch.

ann es vor einem IPO überhaupt zu Problemen mit dem Insiderrecht kommen? Ja, bei der Vorbereitung eines Börsengangs oder einer Kapitalerhöhung sind unter anderem die insiderrechtlichen Vorschriften zu beachten. Regelmäßig gibt es hier in der Praxis ein Spannungsfeld zwischen dem Interesse an einer möglichst taggenau gesteuerten Planung der Veröffentlichungspolitik einerseits sowie dem Interesse an Vorgesprächen und der Weitergabe bestimmter vertraulicher Daten an Banken und Investoren andererseits.


Insiderrecht beim IPO


In § 12 Satz 2 WpHG Wertpapierhandelsgesetz wird festgelegt, dass ab dem Moment, in welchem der Antrag auf Börsenzulassung oder Einbeziehung in den Freiverkehr gestellt oder dieser öffentlich angekündigt wurde, bereits ein Insiderpapier vorliegt. Der Antrag ist öffentlich angekündigt, wenn der Emittent in einer an einen unbestimmten Personenkreis gerichteten und entsprechend publizierten Erklärung darauf hinweist, dass die Notierung der Aktien in dem entsprechenden Marktsegment beabsichtigt ist, wie die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ihrem Emittentenleitfaden ausführt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Emittent insiderrechtlich in seiner Kommunikation frei. Im Rahmen des Zeitplans für einen Börsengang empfiehlt es sich daher, den entsprechenden Antrag möglichst spät anzukündigen und zu stellen, vorzugsweise erst im Rahmen der öffentlichen Platzierungsphase. Dies gibt dem Emittenten Flexibilität auch ohne insiderrechtliche Relevanz vertrauliche Informationen im Rahmen des Pre Marketing oder Pilot Fishing weiterzugeben. Zu bedenken ist allerdings, dass die Banken und Investoren, mit denen ein entsprechender Austausch stattgefunden hat, später dann unter Umständen zu Insidern werden und ihrerseits daher entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, um nicht gegen das Insiderrecht zu verstoßen.


  Es stellt sich aufgrund einer unglücklichen Formulierung im Emittentenleitfaden der BaFin darüber hinaus die Frage, ob ein Investor, dem Insiderkenntnisse vorliegen, später überhaupt Aktien zeichnen darf. Denn die BaFin nimmt an, dass Vorstände Aktienoptionen nicht ausüben dürfen, wenn ihnen Insiderinformationen vorliegen. Konsequenz aus solchen Überlegungen wäre, dass jeder, der Insiderinformationen hat, von der Zeichnung ausgeschlossen ist. Dieser Gedanke ist allerdings abzulehnen. Denn nach den europarechtlich anerkannten Grundsätzen des sogenannten Face to Face Geschäfts, Urteil des EuGH vom 10. Mai 2007, greift das Insiderrecht dann nicht ein, wenn beide Seiten den gleichen Informationsstand haben. Dies ist im Bezug auf Insiderinformationen, welche ein Investor von der Gesellschaft selbst erhalten hat, im Verhältnis zwischen ihm und der Gesellschaft bei einer Zeichnung unzweifelhaft gegeben.


Darüber hinaus ist neben dem Insiderrecht auch das sogenannten Konsistenzgebot im § 15 WpHG zu beachten, wonach die Weitergabe wesentlicher Informationen, die nicht im Wertpapierprospekt

Dr. Manuel Lorenz IPO M&A Transaktionen Compliance Management: Herr Dr. Lorenz, die Märkte waren nach dem Lehman Brothers Desaster seit September 2008 ausgetrocknet. Wie laufen die Geschäfte heute bei Ihnen?

Manuel Lorenz: In 2007 hatten wir in Deutschland in der Tat das letzte richtig gute Jahr. Im regulierten Markt gab es in Deutschland damals 37 Börsengänge, im Jahr 2008 ist das Volumen auf 8 IPOs geschrumpft und in 2009 waren es nur noch 3 Stück. Von diesem Stand aus sieht man in 2010 eine deutliche Wiederbelebung mit ungefähr 13 Börsengängen im regulierten Markt. In 2011 liegen wir bis jetzt Ende März gerade bei 3 IPOs, was nicht viel ist. Denn es gilt der alte Satz „Sell in May and go away“, also dass im Frühjahr die wesentlichen Dinge passieren. Danach pausiert der Markt erst einmal wieder. Man kann jetzt nur spekulieren, ob im laufenden Jahr mehr Börsengänge als im Vorjahr stattfinden werden oder nicht.


Woran liegt das?

Man stellt fest, dass viel im Markt probiert wird, was eigentlich eher wackelig ist, auch was die Preisvorstellungen angeht. Indiz dafür sind die IPO-Ankündigungen, welche dann bei Marktbewegungen wieder zurückgenommen werden. Meine Einschätzung ist deshalb eher verhalten, zumal noch makroökonomische Dinge hinzukommen und Naturkatastrophen wie Japan oder politische Instabilitäten weitere Unsicherheiten in den Markt getragen haben. Die Konjunktur in Deutschland gäbe hingegen die nötige Stabilität her.


Wie sehen die Target-Pipelines bei den Unternehmen aus, was M&A-Projekte angeht?

Unser Gefühl ist gut. Es sieht hier besser als im vergangenen Jahr aus. An einem steady deal flow fehlt es aller-dings noch. Wir sind noch nicht in der Situation, in der man sagen kann, wir sind ausgebucht für das gesamte Jahr. Die Mandanten warten länger mit der intensiveren Durchleuchtung von Targets ab, weil das ja auch mit Kosten verbunden ist. Bis die Berater in einer angedachten Transaktion mandatiert werden, dauert es oft mehrere Monate; manchmal hört man auch nie wieder etwas davon.

In welcher Phase einer M&A-Transaktion werden Sie hinzugezogen: Bei der Akquisitionsphase, der Umsetzung oder der Post Merger Integration?

Auch wenn wir natürlich häufig auch schon in der Akquisitionsphase eingeschaltet werden: Wir sind bei großen Transaktionen ein wenig auf die internationale Post Merger Integration fokussiert. Die globale Präsenz von Unternehmen erfordert die Integration in vielen Ländern nach landesspezifischen Regeln, ohne jedoch den Blick fürs große Ganze zu verlieren, was für die Mandanten oft eine logistische Herausforderung ist. Effizienzgewinne aus Post Merger Integration kommen aus Steuereffekten, der Beseitigung von Redundanzen in der Verwaltung und auch aus dem unternehmerischen Neuzuschnitt von Konzernteilen. Das erfordert die Bewegung von Vermögen, Gesellschaften und Mitarbeitern in einer ganz bestimmten Reihenfolge und unter großem Zeitdruck. Hier liegt ein großer Beratungsbedarf, den wir auch global gut abdecken müssen .



Wie schätzen Sie heute im Vergleich zur Jahrtausendwende die Fähigkeiten der Unternehmen ein, selbst M&A-Prozesse professionell zu gestalten?

Das ist sehr unterschiedlich, eine generelle Professionalisierungstendenz kann ich aber nicht erkennen. Natürlich sind die anorganisch wachsenden Unternehmen in einer gewissen Übung bei Übernahmen. Sie wickeln im Jahr viele Transaktionen ab. In solchen Unternehmen findet man Abteilungen, die sich nur um diese Themen kümmern. Hier ist die Erwartungshaltung an den Berater oft die effiziente und kostengünstige juristische Abarbeitung eines Projekts. Das ist schon anders als bei Unternehmen, bei denen Transaktionen nicht zum Tagesgeschäft des Vorstandes gehören. Dort wird vom Mandanten wesentlich stärker die Führung und Gestaltung der Transaktion durch den anwaltlichen Berater erwartet.


Wo liegt der Arbeitsschwerpunkt für die

Unternehmen?

Meine Erfahrung besonders aus public M&A Transaktionen, ist, dass der öffentlich sichtbare Teil wie etwa die Übernahmeschlacht vor der Transaktion, deutlich geringeren Aufwand verursacht, als die Phase nach der Übernahme. Denn um das Zielunternehmen nach der erfolgreichen Übernahme zu kontrollieren und zu integrieren, sind enorme Anstrengungen notwendig. Hier werden auch die meisten Fehler gemacht. Viele Unternehmen unterschätzen das. Auch bei uns entfällt häufig der mit Abstand höhere Honoraranteil erst auf die Zeit nach einer Übernahme.

Welchen Arbeitsanteil haben Sie an einem IPO?

Wenn wir das Unternehmen beraten, befassen wir uns schon ein gutes Jahr vorher mit dem zukünftigen Emittenten. In dieser pre-IPO-Restructuring-Phase gilt es häufig, historisch gewachsene komplexe Konzerngebilde zu bereinigen, damit der Investor eine transparente Unternehmenstruktur vorfindet. Denn Intransparenz bestraft der Markt mit einem Bewertungsabschlag. Erst dann kümmern wir uns um die Standardaufgaben wie Begleitung bei Engagement Letter, Legal Due Diligence und Prospektanfertigung. Anders sieht der Aufgabenzuschnitt aus, wenn wir ein Mandat von einer Investmentbank bekommen, dann sind diese Schritte bereits alle abgeschlossen und wir konzentrieren uns gleich auf den Prospekt und die für die Emission erforderlichen Verträge.


Schauen sich die Investoren die Börsenkandidaten heute anders an als vor der Finanzkrise?

Anhand der Darstellung von Risiken im Börsenprospekt, der Due Diligence und anhand der Nachfragen von Investorenseite kann man feststellen, dass Compliance beim Zielunternehmen ein tragendes Thema geworden ist – übrigens nicht nur bei IPOs, sondern auch in M&A-Transaktionen.  Die Fähigkeit des Zielunternehmens, die Einhaltung der Gesetze sicherstellen zu können, ist für den Investor oder Unternehmenskäufer extrem wichtig geworden. Man versucht deshalb im Rahmen der Due Diligence schon, das Compliance Management einschätzen zu können.



Wie stellen sich die Emittenten zur Darstellung ihrer Risikofaktoren im Prospekt?

Einige sind sehr sensibel und wollen zu Vermeidung der Prospekthaftung jedes noch so unwahrscheinliche Risiko dargestellt wissen, andere fürchten hingegen mit dieser Vorgehensweise das Vermarktungsrisiko für die neuen Aktien zu erhöhen. Die Wahrheit liegt regelmäßig in der Mitte. Investoren kennen die Branchenrisiken und erwarten eine realistische Einschätzung.  Wenn aber bestimmte unternehmensspezifische Risiken nicht hinreichend ausgeleuchtet sind, entstehen Haftunsprobleme. Taucht ein echtes Problem auf, das kurzfristig nicht behoben werden kann, muss auch schon einmal der IPO abgeblasen oder verschoben werden. Das ist dann keine Darstellungsfrage für ein Einzelrisiko im Prospekt mehr. Auch dort spielt Compliance eine erhebliche Rolle, wobei bei vielen Beteiligten oftmals ein falsches Verständnis über Compliance besteht.

Was ist denn Ihr Verständnis von Compliance?

Ich würde damit beginnen, was es nicht ist: Das Wort Compliance suggeriert, es handele sich um das Einhalten von Gesetzen im Sinne von „wenn ich die Gesetze beachte ist das ganz fein, wenn ich sie verletze ist es ganz schlimm“. Für Compliance ist es bei den in der Presse dargestellten Problemen mit Korruption oder Kartellverstößen durch verdeckte Absprachen und die anschließenden Ermittlungen schon zu spät. Das ist reine Schadensbewältigung und -begrenzung. Mit Compliance ist vielmehr eine Organisation des Unternehmens gemeint, welche eine Rechtskonformität sicherstellt und Gesetzesverstöße und die anschließenden Ermittlungen und Bußgelder schon institutionell verhindert.

Ulrich Wiehle Susanne Gremmler  IPO Chance auch in unsicheren Märkten Noch vor einigen Wochen schien kein Wölkchen den IPO-Himmel in Deutschland zu trüben. Mehrere große Unternehmen hatten bereits ihren Börsengang angekündigt oder galten zumindest als sichere Kandidaten für die nächsten Monate. Der norddeutsche Fahrradhersteller Derby Cycle bildete mit seiner erfolgreichen Erstnotierung an der Frankfurter Börse am 4. Februar 2011 den optimistisch stimmenden Auftakt des IPO-Jahres. Andere Kandidaten, darunter der hessische Industrieausrüster Norma Group, der Immobilienkonzern GSW, die Hamburger Containerreederei Hapag-Lloyd sowie der Handtaschenhersteller Powerland, wollen diesem Beispiel folgen. Seit dem Tag des Erdbebens in Japan, dem 11. März, kehrte jedoch die Unsicherheit an den Aktienmarkt zurück, was sich auch auf die IPO-Kandidaten auswirkt. 


  Ob die tragische Katastrophe in Japan die Kapitalsuche der Unternehmen nur etwas erschweren oder aber das Aus bedeuten wird, muss sich noch herausstellen. Neben den vielen menschlichen Tragödien, die Erdbeben, Tsunami und nuklearer Gau über eine der größten Volkswirtschaften der Welt brachten, ist auch die japanische Wirtschaft hart getroffen worden. Das hat schon heute weltweit Folgen für Japans Handelspartner. So haben auch europäische Autohersteller durch die globalen Verflechtungen bereits Produktionsunterbrechungen aufgrund fehlender Teile aus Japan melden müssen. Schnell könnte sich eine solche Kausalkette über verschiedene globale Wirtschaftszweige bilden, mit noch nicht vollständig absehbaren Folgen für die globale Konjunkturentwicklung. Die zuvor gute Stimmung an den internationalen Aktienmärkten hat sich durch die Japan-Krise stark eingetrübt. Volatile Märkte sind die Folge.


  Mit dieser Nervosität könnten auch die in Deutschland anstehenden Börsengänge gefährdet sein. Hinter den Kulissen dürften die Nachrichten aus Japan ebenso intensiv verfolgt werden wie die Aussagen der Konjunktur-Auguren. Dabei waren die Rahmenbedingungen für die IPO-Kandidaten für das erste Halbjahr 2011 eigentlich besonders gut. Die deutsche Wirtschaft blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2010 zurück, das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg mit + 3,6 Prozent so stark wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Damit könnten die Unternehmen nun mit einer positiven Unternehmensentwicklung für das abgelaufene Geschäftsjahr und guten Aussichten für das Jahr 2011 an den Markt gehen. Besonders Technologiewerten hatten Experten in den vergangenen Monaten eine sehr positive Entwicklung prophezeit. Offenbar geht mit der hohen Innovationskraft und den kurzen Investitionszyklen die Hoffnung auf weitere Wachstumspotenziale einher.


  Vor dem Unglück in Japan hielten die Teilnehmer unseres vierteljährlich durchgeführten Kapitalmarktpanels -– die 35 verantwortlichen Personen für den Bereich Equity Capital Markets der Banken – für 2011 zudem zweistellige Wachstumsraten für möglich, ein DAX-Stand von über 7.500 Punkten zum Jahresende schien erreichbar. Dies gilt es nun neu zu bewerten. Zudem halten sich in Krisenzeiten viele institutionelle Investoren gerne beim Neugeschäft zurück. Schließlich haben sie unter Umständen Anteilsrückgaben ihrer Kunden zu bedienen und halten lieber Liquidität vor, statt sie in unsicheren Investments zu verlieren. Vor diesem Hintergrund muss auch beachtet werden, dass die Eurokrise im Vorfeld der Ereignisse in Japan als die schwerwiegendste Gefahr für den deutschen Aktienmarkt gesehen wurde. Diese immer noch aktuelle Krise lastet ebenfalls weiter auf der Stimmung.


  Übersetzt bedeutet das: Diejenigen IPO-Kandidaten, deren Vorstände gerade jetzt in Europa auf Roadshow gehen, um Investoren ihr Geschäftsmodell zu präsentieren und sie somit zur Zeichnung ihrer Aktien zu überzeugen, dürften es noch schwerer haben als sonst. Zudem können neue Negativnachrichten aus Japan, z.B. über weitere Beben oder eine massive Ausweitung der atomaren Strahlung innerhalb von Minuten monatelange Vorbereitungen zunichtemachen. Wer jetzt nicht unbedingt an die Börse muss und noch ein paar Monate mit dem „Going Public“ warten kann, dürfte diese Alternative nun ebenso intensiv prüfen. Jedoch gilt dies nicht grundsätzlich für alle Branchen: So tragisch die Katastrophe in Japan ist – für die Erneuerbaren Energien könnten sich gerade in Deutschland die Perspektiven deutlich aufhellen. Aber auch für Unternehmen, die sich rein auf den deutschen Markt fokussieren – wie z.B. Immobilienunternehmen – sind die Vorzeichen aufgrund der weiterhin soliden konjunkturellen Entwicklung durchaus gut.


Antizyklisches Verhalten kann sich auszahlen


In der Historie finden sich zahlreiche Belege dafür, dass es für Investoren überdurchschnittlich profitabel sein kann, gerade in Krisenzeiten den Mut zum Investieren zu haben. Wenn sich dann die Konjunktur wieder belebt, ist oft derjenige vorne, der Geld antizyklisch investiert hat. Zudem haben es Gesellschaften mit dünner Kapitaldecke gerade in Krisenzeiten schwer, an zusätzliches Fremdkapital zu gelangen. Eine Erhöhung der Eigenkapitalquote, etwa über einen Börsengang, ist eine der Grundvoraussetzungen für eine ausreichende Kreditwürdigkeit. Wenn dies zur Folge hat, Anteile auch günstiger abzugeben als in besseren Marktphasen, dann muss das für ein Unternehmen nicht von Nachteil sein. Denn ein IPO kann die Finanzierungsfähigkeit der Gesellschaft nachhaltig und dauerhaft verbessern und die Zukunft des Unternehmens langfristig sichern. Heute können Investoren möglicherweise vergleichsweise günstig einsteigen und erhalten damit die Chance auf Kurssteigerungen. Eine positive Kursperformance nach dem IPO führte in der Regel auch im weiteren Verlauf der Börsennotierung zu einer höheren Beachtung in den Medien, da diese Aktien häufiger als Empfehlungen bzw. als Top-Performer geführt wurden. Das lockt potenziell neue Anleger an.


  Ist die Situation also doch nicht so verfahren für die Börsenkandidaten? Ende 2010 gingen rund 50 Prozent der Teilnehmer unseres Kapitalmarktpanels davon aus, dass im Jahr 2011 rund 10 bis 25 Unternehmen den Sprung aufs Parkett wagen könnten. Die zweite Hälfte der Befragten gab an, 5 bis 10 IPOs für diesen Zeitraum zu erwarten. Das Risiko ist angesichts der erst danach ins Blickfeld gerückten Japan-Krise allerdings eindeutig: In den nächsten Wochen und Monaten könnten

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  Kapitalmarkt   11.04.2011